Teure Kopier-Abgaben auf Drucker: Canon erzielt Sieg
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© 2007-11-14, bitkom.org Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort), die unter anderem Abgaben für Urheberrechte auf Kopierer und Scanner erhebt, will in Zukunft auch Drucker mit Abgaben belegen - und wird dabei zusätzlich per Gesetz mit offenbar weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Dagegen wehren sich Hersteller wie Canon, Epson oder Hewlett-Packard. Nun urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf: Drucker, zumindest die von Canon, dürfen vorerst nicht mit einer solchen Pauschalabgabe belegt werden. Bereits im Januar hatten die Richter in einem Verfahren gegen Epson, Kyocera Mita und Xerox ähnlich entschieden.
Die VG Wort fordert für Drucker je nach Leistung 10 bis 300 Euro. Das Geld soll als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen. Die VG Wort hat mehrere Drucker-Hersteller verklagt, solche Abgaben rückwirkend ab 2001 zu zahlen. Doch die IT-Branche lehnt es ab, Drucker als Kopiergeräte zu werten. "Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren", erklärt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes BITKOM. "Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen." Der Bundesgerichtshof befasst sich in einem Musterverfahren am 6. Dezember mit dem Thema.
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